Landestierschutzbeauftragte Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Landesbeauftragte für den Tierschutz des Landes Niedersachsen Michaela Dämmrich

Michaela Dämmrich
Michaela Dämmrich ist seit Mai 2016 die Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen. Von 1995 bis 2016 war sie Amtstierärztin in der freien Hansestadt Lübeck in Schleswig-Holstein. Seit 2010 ist sie Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen und seit 2013 war sie dort stellvertretende Abteilungsleiterin. Von 2009 bis 2012 war sie nebenamtlich wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für ökologischen Landbau des Thünen-Institutes. Studiert hat sie an der FU Berlin. Die Approbation als Tierärztin erhielt sie 1986. Nebenberuflich studierte sie Soziologie an der Uni Hamburg, hat von 1986 bis 1994 als psychosoziale Beraterin gearbeitet, eine Ausbildung zur Psychotherapeutin abgeschlossen und ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin für Psychotherapie. Von 2013 bis 2018 war sie Kreistagsabgeordnete und Stadtverordnete für Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein.
Die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten für den Tierschutz sind in Niedersachsen durch das „Gesetz über die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für den Tierschutz vom 22. November 1995“ geregelt. Im Mai 2016 wurde Frau Michaela Dämmrich für die Dauer von sechs Jahren von Ministerpräsident Stephan Weil und Landwirtschaftsminister Christian Meyer in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Aufgaben und Beteiligungen
Die Aufgaben der Landesbeauftragten für Tierschutz ergeben sich aus dem oben genannten Gesetz:
(1) Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte wirkt bei der Sicherstellung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen mit.
(2) Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte ist von obersten Landesbehörden zu beteiligen, wenn diese mit der Erarbeitung von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften befasst sind, die Belange des Tierschutzes betreffen.
(3) Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte arbeitet mit den Tierschutzverbänden und -vereinen zusammen. Sie oder er bearbeitet federführend Anregungen und Beschwerden, die in Belangen des Tierschutzes gegenüber den obersten Landesbehörden erhoben werden.
Alles Weitere bestimmt die jeweilige Landesregierung.
Als Ministerialbeamtin ist sie an die Geschäftsordnung der Landesregierung sowie die internen Erlasse der Hausspitze des zuständigen Ministeriums gebunden. Ihre Aufgaben und die Zusammenarbeit mit den Abteilungen sind im Geschäftsverteilungsplan des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und in einem internen Hauserlass beschrieben. Die Landesbeauftragte ist in der Öffentlichkeitsarbeit nicht unabhängig, Presseerklärungen und Veröffentlichungen erfordern die Freigabe durch die Ministerin.
Mein Credo:
„Ganze Weltalter voll Liebe werden notwendig sein, um den Tieren ihre Dienste und Verdienste an uns zu vergelten.“ (Christian Morgenstern, 1871 – 1914). Viele Aufgaben im Tierschutz standen und stehen uns bevor. Die Lösungen sind nicht immer einfach und erfordern den Einsatz aller Beteiligten.
Besonders im Bereich der Nutztierhaltung sind Anstrengungen und Umgestaltungen der Ställe notwendig, um den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden der Tiere Rechnung zu tragen. Dies sind wir den Tieren schuldig. Ihre eigentlich zur Arterhaltung gedachten Funktionen werden von uns durch Zucht und Management optimiert und bis an die physiologischen Grenzen des Tierorganismus gesteigert, um möglichst viele Eier, Milch und Nachkommen für den Fleischkonsum zu gewinnen.
Diesem wirtschaftlichen Ansatz stehen Mitgefühl und Empathiefähigkeit für das Tier gegenüber. Tiere sind Lebewesen und keine Maschinen. Erfahrungen der Tierhalter, Beobachtungen von Tieren und nicht zuletzt wissenschaftliche Erkenntnisse beweisen, dass Tiere wie wir Schmerzen und Leid empfinden können. Sie legen ein hochgradig differenziertes Sozialverhalten an den Tag, kümmern sich aufopfernd um ihre Jungen, trauern, gehen soziale Bindungen ein und haben ausgeprägte Bedürfnisse nach Nahrung, Wasser, ausreichend Bewegung, Schlaf, sozialen Kontakten und frischer Luft.
Die konventionellen Stallsysteme der Intensivtierhaltung, die sich in den letzten 40 Jahren entwickelt haben, wurden und werden diesen Ansprüchen nicht gerecht. Sie sind zwar wirtschaftlich effektiv, aber nicht mehr zeitgemäß. Die Gesellschaft fordert jedoch verstärkt eine tierwürdigere, den Tieren gerecht werdende, Haltung ein. Darum wird sie sich spirituell weiter entwickeln und dem Wohlbefinden der Tiere einen hohen Stellenwert einräumen. Schon Gandhi sagte: „Die Größe einer Nation und ihre moralische Reife lassen sich daran bemessen, wie sie ihre Tiere behandeln.“ (Mahatma Gandhi, 1869 – 1948).
Das Einsperren in Metallkäfigen, wie der Kastenstand für Sauen, die ganzjährige Anbindehaltungen von Rindern, Stress erzeugende maximale Besatzdichten beim Geflügel sowie das nachgeburtliche Töten unerwünschter männlicher Nachkommen sind nicht mehr akzeptabel. Viele Pioniere in der Tierhaltung haben ihre Ställe tiergerecht und zukunftsweisend umgestaltet. Mithilfe eigener Vermarktungswege können sie tiergerechte Haltung und ein gutes Einkommen verwirklichen. Eine flächendeckende Verbesserung der Tierhaltung wird jedoch kaum durch die Tierhalter allein geleistet werden können, hier sind marktregulierende Maßnahmen und gesetzliche Regelungen erforderlich.
Unsere ganze Gesellschaft hat von den günstigen Lebensmittelpreisen, die durch die industrieähnliche Intensivtierhaltung ermöglicht wurden, profitiert, die gesamte Wirtschaft wurde stabilisiert und der Wohlstand vorangetrieben, da Kaufkraft für andere Güter frei wurde. Daher muss auch für die Wende in der Tierhaltung eine gesamtgesellschaftliche Lösung gefunden werden. Dies wird nicht ohne erhebliche finanzielle Mittel möglich sein. Wie schon bei der Energiewende oder Verkehrswende, müssen jetzt auch hier verstärkt öffentliche Gelder bereitgestellt werden, die eine Lenkungsfunktion ausüben.
Für Tiere in unserer Obhut, die auf uns angewiesen sind, tragen wir immer Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch im Heimtierbereich. Heimtiere werden nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern zur persönlichen Bereicherung, aus Interesse oder als Weggefährten gehalten. Auch hier gibt es einige Betätigungsfelder, um das Leben dieser Tiere zu verbessern. Das Elend der Streunerkatzen ist eines davon. Hier konnten in Niedersachsen durch die seit 2018 jährlich stattfindende kostenlose Kastration von Streunerkatzen, die Kennzeichnung und Registrierung sowie den zunehmenden Erlass von Katzenschutzverordnungen in den Kommunen, gemeinschaftlich Wege zur Lösung des Problems beschritten werden. Als Nächstes widmen wir uns dem tierschutzgerechten Stadttaubenmangement nach den Empfehlungen des Landes Niedersachsen und fördern die Errichtung von integrativen Taubenschlägen ab Januar 2022.
Auf der Homepage der Landesbeauftragten für den Tierschutz in Niedersachsen finden Sie weitere Informationen, aktuelle Presseerklärungen, den Tätigkeitsbericht und Veranstaltungen.
Michaela Dämmrich
Michaela Dämmrich ist seit Mai 2016 die Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen. Von 1995 bis 2016 war sie Amtstierärztin in der freien Hansestadt Lübeck in Schleswig-Holstein Seit 2010 ist Sie Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen und seit 2013 war Sie dort stellvertretende Abteilungsleiterin. Von 2009 bis 2012 war sie nebenamtlich wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für ökologischen Landbau des Thünen-Institutes. Studiert hat sie an der FU Berlin. Die Approbation als Tierärztin erhielt sie 1986. Nebenberuflich studierte sie Soziologie an der Uni Hamburg, hat von 1986 bis 1994 als psychosoziale Beraterin gearbeitet, eine Ausbildung zur Psychotherapeutin abgeschlossen und ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin für Psychotherapie. Von 2013 bis 2018 war sie Kreistagsabgeordnete und Stadtverordnete für die Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein.